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dpa-AFX: Streit um Millionen-Bußgeld gegen Vonovia-Tochter Deutsche Wohnen geht weiter

BERLIN (dpa-AFX) - Der Rechtsstreit um ein Millionen-Bußgeld der Berliner
Datenschutzbehörde gegen den Immobilienkonzern Deutsche Wohnen SE
ist an das Landgericht Berlin zurückverwiesen worden. Das geht aus einem Urteil
des höhergestellten Kammergerichts Berlin hervor, das auf dem Internet-Portal
der Berliner Justiz veröffentlicht wurde.

Zuvor hatte sich bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit dem
Bußgeldbescheid in Höhe von 14,5 Millionen Euro wegen eines Verstoßes gegen die
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beschäftigt, den die damalige Berliner
Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, im
November 2019 gegen die Deutsche Wohnen verhängt hatte. Das Unternehmen gehört
seit 2021 zum Immobilienkonzern Vonovia .

Welche Daten darf ein Immobilienunternehmen über seine Mieter speichern?

In dem Verfahren geht es darum, welche Daten ein Immobilienunternehmen über
seine Mieter speichern darf. Konkret warf die Berliner Datenschutzbehörde der
Deutsche Wohnen vor, eine regelmäßige Löschung von nicht mehr benötigten
Mieterdaten nicht umgesetzt zu haben. Zu Beginn des Verfahrens kassierte das
Landgericht Berlin den Bußgeldbescheid ein, weil die Behörde keine konkret
verantwortliche Person für den Verstoß benannt hatte.

In dem Berufungsverfahren vor dem Kammergericht Berlin wurde dann der EuGH
eingeschaltet. Der entschied am 5. Dezember 2023 im Gegensatz zu dem
Landgericht, dass Datenschutzbehörden auch dann Bußgelder gegen Unternehmen
verhängen dürfen, wenn sie keine Ordnungswidrigkeit einer natürlichen
Leitungsperson festgestellt haben.

Gleichzeitig entschieden die Luxemburger Richter aber auch, dass ein Bußgeld
nur dann gegen ein Unternehmen verhängt werden darf, wenn ein Verstoß
"schuldhaft" begangen wurde, also "vorsätzlich" oder zumindest "fahrlässig". Die
amtierende Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Meike
Kamp, sagte, ihre Behörde habe in dem Bußgeldbescheid eindeutig festgestellt,
dass die Deutsche Wohnen SE vorsätzlich gehandelt habe. Dies wird von der
Deutsche Wohnen SE bestritten.

Die Unternehmens-Anwälte erwarten ein längeres Verfahren

Die Anwälte des Unternehmens stellen sich jetzt auf ein längeres Verfahren
ein. "Es wurde inhaltlich nichts entschieden. Ganz im Gegenteil: Bisher ging es
nur um prozessuale Fragen", sagte Anwalt Tim Wybitul von der Kanzlei Latham &
Watkins LLP, die die Deutsche Wohnen vertritt. "Das weitere Verfahren wird noch
ein langer Ritt, ich gehe von bis zu fünf Jahren aus."

Wybitul ist sich auch sicher, dass der Fall aus Berlin erneut in Luxemburg
landen wird. Beispielsweise müsse der EuGH dann entscheiden, ob er den Ansichten
der Behörde folge. "Mit den wesentlichen Fragen des Datenschutzes haben sich die
Gerichte bislang nicht beschäftigt, etwa wann Daten gelöscht werden müssen oder
wie sie archiviert werden dürfen."

Die Berliner Datenschutzbeauftragte Kamp rechnet dagegen mit einer baldigen
Entscheidung des Landgerichts. "Nachdem der Europäische Gerichtshof jedenfalls
die wesentlichen Rechtsfragen geklärt hat, kann sich nun das Landgericht mit dem
Bußgeldbescheid in der Sache befassen."/chd/DP/zb

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