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dpa-AFX: UN-Drogenkontrollrat: Cannabis-Freigabe widerspricht UN-Übereinkommen

WIEN (dpa-AFX) - Der UN-Drogenkontrollrat (INCB) hat die deutsche Regierung
auf die Unvereinbarkeit zwischen der geplanten Legalisierung von Cannabis und
den bestehenden internationalen Regelungen hingewiesen. Das Gremium habe
aufgezeigt, dass der Gebrauch von Cannabis laut UN-Drogenübereinkommen von 1961
ausschließlich für medizinische und wissenschaftliche Zwecke erlaubt werden
darf, hieß es am Dienstag im Jahresbericht des INCB. Ein weiteres
UN-Übereinkommen von 1988 schreibe vor, dass Anbau, Herstellung und Weitergabe
der Droge für andere Zwecke gesetzlich verboten sein müssten.

Der in Wien ansässige INCB besteht aus 13 Fachleuten. Sie überwachen die
Einhaltung der globalen Drogenübereinkommen, zu denen sich auch Deutschland
verpflichtet hat. Angesichts des internationalen Trends zur Legalisierung von
Cannabis beharrt das Gremium darauf, dass die Cannabis-Freigabe völkerrechtlich
nicht möglich ist. Gleichzeitig haben die Fachleute jedoch betont, dass Länder
den Besitz und Konsum entkriminalisieren können, indem sie etwa auf Hilfe,
Aufklärung und soziale Reintegration statt auf Verurteilungen und Strafen
setzen.

Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau von
Cannabis mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum legal werden.
Das Gesetz kommt am 22. März abschließend in den Bundesrat. Zustimmungsbedürftig
ist es nicht, aber die Länderkammer könnte den Vermittlungsausschuss anrufen und
das Verfahren abbremsen.

Neben der Kritik von Medizinverbänden, Rechtsexperten und Innenpolitikern
sind auch aus den Ländern Einwände laut geworden, dass die Legalisierung und die
verbundenen Umstellungen schon zum 1. April greifen sollen. Zuletzt hatten CDU
und CSU argumentiert, dass Deutschland mit der Legalisierung gegen das Völker-
und das Europarecht verstoße./al/DP/stw

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