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dpa-AFX: Behörde ordnet erstmals Internet-Versorgung eines Haushalts an

BONN (dpa-AFX) - Die Bundesnetzagentur hat erstmals einen Internetanbieter
verpflichtet, einen entlegenen Haushalt in Deutschland mit Internet zu
versorgen. Ein entsprechender Bescheid sei dem Unternehmen zugestellt worden,
teilte die Bundesnetzagentur am Montag in Bonn mit. Es geht um einen Haushalt in
Niedersachsen - wo genau wurde ebenso wenig mitgeteilt wie der Name des
betroffenen Unternehmens. Neben Festnetz-Anbietern wie der Deutschen Telekom
und Vodafone kommt auch der
Satelliteninternet-Anbieter Starlink infrage.

Der betroffene Haushalt beruft sich auf das "Recht auf schnelles Internet",
das seit Ende 2021 besteht und Menschen aus dem Land etwas bringen soll.
Wirklich schnell ist die rechtlich zugesicherte Leitung aber nicht, im Download
müssen mindestens 10 Megabit pro Sekunde erreicht werden, im Upload 1,7 Megabit
und in der Latenz (Reaktionszeit) maximal 150 Millisekunden. Diese Werte sind
niedrig. Mancherorts bedeutet diese Bandbreite aber eine wesentliche
Verbesserung der jetzigen Situation. Das Internet muss "erschwinglich" sein,
nach Ansicht der Behörde sind das circa 30 Euro pro Monat.

Der aktuelle Bescheid ist die erste Anordnung dieser Art, weitere dürften
bald folgen. Denn derzeit sind bei der Bundesnetzagentur den Angaben zufolge
noch rund 130 Beschwerdeverfahren in der Prüfung. Der Behörde zufolge gibt es
derzeit in Deutschland schätzungsweise etwa 400 000 Haushalte, die im Rahmen des
Rechtsanspruches als unterversorgt gelten./wdw/DP/ngu

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