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dpa-AFX: Kompromissvorschlag des Bundesjustizministeriums zum Cannabisgesetz

BERLIN (dpa-AFX) - Um im Bundesrat eine Konfrontation zum geplanten
Cannabisgesetz zu vermeiden, hat das Bundesjustizministerium einen Vorschlag für
eine verzögerte Amnestieregelung erarbeitet. Aus dem Haus von
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hieß es am Donnerstag, es wäre
möglich, noch in dieser Woche ein entsprechendes Änderungsgesetz im Bundestag
auf den Weg zu bringen. So könnte der Forderung der Länder nach einer
Verschiebung des Inkrafttretens der Amnestieregelung um sechs Monate entsprochen
und eine Anrufung des Vermittlungsausschusses vermieden werden.

Eine Sprecherin des Justizministeriums betonte allerdings: "Die Federführung
für das Vorhaben liegt beim Bundesministerium für Gesundheit." Im
Bundesjustizministerium nehme man die Hinweise und Rückmeldung der Länder zu der
im Gesetzentwurf vorgesehenen Straferlassvorschrift ernst.

Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau der
Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum vom 1. April an
erlaubt sein. Nach Inkrafttreten des Gesetzes soll es auch eine Amnestie für
Verurteilungen bei Fällen geben, die künftig erlaubt sind. Bereits verhängte
Haft- oder Geldstrafen wegen Cannabis-Delikten, die nach dem neuen Gesetz in
Zukunft nicht mehr strafbar sind, sollen beim Inkrafttreten erlassen
beziehungsweise eingetragene Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister
gelöscht werden. Aus den Ländern und vom Deutschen Richterbund gab es Kritik,
weil man eine Überlastung der Justiz befürchtet. Gesundheitsminister Karl
Lauterbach (SPD) hatte die Kritik zurückgewiesen.

Das Gesetz kommt am 22. März abschließend in den Bundesrat.
Zustimmungsbedürftig ist es nicht, aber die Länderkammer könnte den
Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren abbremsen./abc/DP/stw

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