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dpa-AFX: Gericht prüft Vorgaben für Beitragserhöhungen bei Privaten Krankenversicherungen

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Wenn der Beitrag für die private Krankenversicherung
steigt, müssen die Versicherer das gut begründen
- wie gut und welche Informationen sie dafür bereitstellen muss,
prüft seit Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Es geht um eine
Klage gegen den Versicherer Axa , bei der sich ein Mann gegen eine
Erhöhung wehrt und Rückerstattung verlangt. Die Vorinstanzen hatten die Erhöhung
für unwirksam erklärt. Dagegen wehrt sich der Versicherer. Eine Entscheidung
sollte noch an diesem Mittwoch (14 Uhr) verkündet werden. (Az. IV ZR 68/22)

Der 4. Senat ließ erkennen, dass die Maßstäbe für Versicherer nicht zu hoch
sein dürften. Derzeit gebe es eine Lawine von Verfahren an Landgerichten, in
denen einzelne Versicherungsnehmer gegen Tariferhöhungen vorgingen. Sie
zweifelten dabei auch an, ob die Versicherer Mittel aus Rückstellungen
ausreichend dazu verwendeten, Beiträge stabil zu halten. Dies immer im
Einzelfall in quasi jedem Tarif zu überprüfen, sei nur bei offensichtlichen
Fehlern etwa bei der Kalkulation von Prämien zumutbar, deutete der Senat in
einer ersten Einschätzung an. Es sei gesetzlich ohnehin bereits vorgeschrieben,
dass Treuhänder Erhöhungen überprüften.

"Unsere Kalkulation ist korrekt", hatte der Versicherer Axa im Vorfeld
betont. Die gesetzlichen Vorgaben seien bisher aber nicht ganz eindeutig. "Auch
uns als Krankenversicherer ist daran gelegen, dass der Bundesgerichtshof als
letzte Instanz Klarheit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten herstellt",
sagte ein Sprecher.

Nach Angaben des Bundes der Versicherten gab es bisher nur sehr vereinzelt
Urteile dazu. Das hänge damit zusammen, dass Gerichte diese Frage nicht selbst
beantworten können, sondern dafür versicherungsmathematische Sachverständige
zurate ziehen müsse./avg/DP/men

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