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dpa-AFX: ROUNDUP 2/FDP und SPD einigen sich: Mietpreisbremse soll verlängert werden

(Neu: 4. Absatz Grüne zu Mietrecht, 5. Absatz vorerst keine weiteren
Reformen)

BERLIN (dpa-AFX) - SPD und FDP haben sich auf eine Verlängerung der
Mietpreisbremse über 2025 hinaus geeinigt. Teil ihrer Einigung ist außerdem ein
Kompromiss zur Speicherung von Kommunikationsdaten zu Ermittlungszwecken, wie am
Mittwoch aus Koalitionskreisen bekanntwurde. "Die Blockade ist beendet", hieß es
aus der SPD-Fraktion. Der FDP-Abgeordnete Thorsten Lieb teilte mit: "Die
Koalition hat sich auf Kabinettsebene auf das "Quick Freeze"-Verfahren
geeinigt." Damit sollen Daten künftig rechtssicher und anlassbezogen gespeichert
werden.

Bestandteil der Einigung sei die im Koalitionsvertrag vorgesehene
Verlängerung der Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten bis 2029. Damit
reagiere die Ampel auf die weiterhin schwierige Situation auf vielen
Wohnungsmärkten, sagte Lieb. Die Mietpreisbremse sorgt dafür, dass die Miete bei
Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als zehn Prozent über
der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Darüber, ob die Mietpreisbremse in
bestimmten Gebieten Anwendung findet, entscheidet die jeweilige Landesregierung.

SPD und Grüne wünschen sich beim Mietrecht zwar noch weitere Änderungen, die
teilweise auch im Koalitionsvertrag stehen. Dem Vernehmen nach wurden mit
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), der für das Mietrecht verantwortlich
ist, bisher jedoch weder Änderungen bei der maximalen Erhöhung von
Bestandsmieten innerhalb eines bestimmten Zeitraums (Kappungsgrenze) noch bei
der Fortentwicklung des Mietspiegels vereinbart.

Für Mieterinnen und Mieter sei es "eine sehr gute Nachricht, dass die
Koalitionspartner nun ihre gegenseitige Blockade aufgegeben haben", sagte die
Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge. Ihre Fraktion erwarte nun, dass
auch die weiteren im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen "zügig angegangen
werden".

Damit ist dem Vernehmen nach aber eher nicht zu rechnen, auch wenn sich
Buschmann und die FDP der Debatte darüber wohl nicht komplett verschließen
werden. Nur bei den Überlegungen zu einem Verbot von Indexmietverträgen, die
auch nicht Teil des Koalitionsvertrages waren, hat der Justizminister deutlich
gesagt, dass das mit ihm nicht zu machen sei. In einem Indexmietvertrag wird
vereinbart, dass wenn die Lebenshaltungskosten steigen, auch eine Mietanpassung
in entsprechender Höhe möglich ist. Dafür verzichtet der Vermieter auf das
Recht, die Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete anzupassen.

Der Präsident des Spitzenverbandes der Immobilienwirtschaft, ZIA, Andreas
Mattner, sagte: "Ich gehe davon aus, dass nun weitere Verschärfungen vom Tisch
sind." Ansonsten könnte der so Wohnungsbau in Deutschland über Jahre zum
Erliegen kommen.

Beim "Quick-Freeze"-Verfahren werden die Daten erst dann gespeichert, wenn
ein Verdacht auf eine Straftat erheblicher Bedeutung - etwa Mord oder Totschlag
- besteht. Aus Sicht von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ist das nicht
ausreichend. Sie hatte zuletzt für eine neue, rechtskonforme Regelung für eine
anlasslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten der Telekommunikation
geworben. Wegen rechtlicher Unsicherheiten war die alte Regelung zur
Vorratsdatenspeicherung seit 2017 nicht mehr genutzt worden.

"Durch die jetzige Einigung auf die Einführung eines Quick-Freeze-Verfahrens
wird eine zentrale Forderung auch bündnisgrüner Bürgerrechtspolitik endlich
umgesetzt", sagte der stellvertretende Vorsitzende der
Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz. Die Einigung stelle "eine Abkehr
von anlasslosen Massendatenspeicherungen und einen entscheidenden Schritt in
Richtung einer die Strafverfolgung verbessernden und zugleich verhältnismäßigen,
die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger achtenden Sicherheitspolitik dar".

Zum Schutz vor stark steigenden Mieten fordert die SPD im Bundestag seit
Monaten mehr Einsatz von Bundesjustizminister Marco Buschmann. Der FDP-Politiker
habe noch keines der im Koalitionsvertrag dazu vereinbarten Vorhaben auf den Weg
gebracht, kritisierten im Februar die Vize-Fraktionsvorsitzenden Verena Hubertz
und Dirk Wiese. Die Zeit dränge. Denn die Mietpreisbremse laufe Ende 2025 aus,
und die Länder bräuchten eineinhalb Jahre Vorlauf für eine Verlängerung.
Buschmann hatte, wenn man ihn in den vergangenen Monate nach dem Mietrecht
fragte, meist süffisant geantwortet, es gebe auch noch andere Vorhaben aus dem
Koalitionsvertrag, die noch nicht umgesetzt seien - und damit seine Forderung
nach Einführung des "Quick-Freeze"-Verfahrens gemeint.

Im Bundesjustizministerium sollen jetzt relativ bald zwei Entwürfe
geschrieben werden: Ein Entwurf für die Datenspeicherung, der dann etwas anders
sein wird als der Entwurf, den er dazu im Oktober 2022 vorgelegt hatte und der
im Bundesinnenministerium auf große Kritik gestoßen war. Da es bei der
Mietpreisbremse im Grundsatz um eine bestehende Regelung geht, die verlängert
werden soll, ist davon auszugehen, dass Buschmann auch diesen Entwurf bald zur
Abstimmung an die anderen Ressorts der Bundesregierung versenden wird. Obgleich
beide Vorhaben inhaltlich nichts miteinander zu tun haben, ist es
wahrscheinlich, dass sie am selben Tag vom Kabinett beschlossen
werden./abc/DP/mis

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