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dpa-AFX: BGH stärkt Käufern von Gebrauchtwagen bei Mängeln den Rücken

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Verkäufer von Gebrauchtwagen können sich bei
Rechtsstreits über Reparaturkosten nicht auf Verschleiß berufen, wenn vorher ein
bestimmter Zustand der beanstandeten Teile vereinbart wurde. Wenn ein Vertrag
sowohl Angaben über eine konkrete Beschaffenheit als auch einen Ausschluss
jeglicher Sachmängelhaftung enthalte, seien die Punkte getrennt voneinander zu
betrachten, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe.

Konkret ging es darum, ob der Verkäufer eines rund 40 Jahre alten Autos für
Reparaturkosten aufgrund einer defekten Klimaanlage aufkommen muss. In der
Verkaufsanzeige hieß es dem BGH zufolge: "Klimaanlage funktioniert einwandfrei.
Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung". Da die
Klimaanlage aber defekt war, verlangt der Käufer des Oldtimers von dem Verkäufer
Kosten für die Reparatur zurück.

Mit seiner Klage hatte er in den Vorinstanzen keinen Erfolg. Der BGH hob das
Urteil des Landgerichts Limburg auf, das sich mit Verweis auf das Alter der
Klimaanlage auf die Seite des Verkäufers gestellt hatte. Über die Sache muss
dort nun neu verhandelt werden./jml/DP/mis

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