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dpa-AFX: Beschränkungen für Glyphosat sollen weiter gelten

BERLIN (dpa-AFX) - Nach der erneuten EU-Zulassung für den Unkrautvernichter
Glyphosat sollen die in Deutschland geltenden Anwendungsbeschränkungen dauerhaft
festgeschrieben werden. Das sieht eine Verordnung von Bundesagrarminister Cem
Özdemir (Grüne) vor, die das Kabinett am Mittwoch gebilligt hat. Untersagt ist
demnach der Einsatz in Haus- und Kleingärten sowie in Wasserschutzgebieten. In
der Landwirtschaft bleiben etwa die Vorsaat- und Nacherntebehandlung auf Äckern
und ein flächiger Einsatz auf Wiesen verboten. Die Verordnung bedarf noch der
Zustimmung des Bundesrats.

Özdemir sagte, es sei wichtig, dass Landwirte Rechts- und Planungssicherheit
hätten, welche Mittel sie wie einsetzen dürfen. Die neue Verordnung lege deshalb
fest, wo Glyphosat nicht oder nur in Ausnahmen gespritzt werden dürfe. Um die
Landwirtschaft weiterzuentwickeln, würden Innovationen und kein ideologisches
Festhalten an einem überholten Wirkstoff gebraucht. Moderner Pflanzenschutz
nutze Glyphosat nur als letztes Mittel, wie es die gute fachliche Praxis auch
vorsehe.

Die Verordnung soll eine bisherige Eilverordnung ablösen. Diese hatte auch
ein eigentlich zum 1. Januar 2024 greifendes nationales Glyphosat-Verbot
aufgehoben, das mit der erneuerten EU-Zulassung rechtlich keinen Bestand mehr
gehabt hätte. Auch sonst auslaufende Beschränkungen wurden damit zunächst
übergangsweise fortgeschrieben. Die EU-Kommission hatte die Zulassung um zehn
Jahre bis 2033 verlängert. Die Behörde traf die Entscheidung, nachdem es unter
den EU-Staaten keine Mehrheit dafür oder dagegen gab. Deutschland hatte sich
enthalten.

Streit gibt es unter anderem darüber, ob Glyphosat krebserregend sein
könnte. Zudem stehen Gefahren für die Umwelt im Raum. Eine aufwendige
Untersuchung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) hatte
jüngst keine inakzeptablen Gefahren gesehen, aber auf Datenlücken in mehreren
Bereichen hingewiesen./sam/DP/he

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